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18.08.2010 | Texas: Peter Cantu hingerichtet

 

13.08.2010 | Alabama: Michael Jeffrey Land hingerichtet




11.08.2010 | Alabama: Anwaltsfehler gehen zu Lasten von Mandanten

Möglicherweise muss Todestraktinsasse Cory Maples für einen kleinen Schreibfehler mit seinem Leben bezahlen.

Als ein Gericht in Alabama Abschriften einer Entscheidung in Maples' Fall an die New Yorker Anwaltskanzlei senden wollte, die mit dessen Berufung befasst ist, kamen beide Kopien ungeöffnet zurück, da die betreffenden Anwälte inzwischen nicht mehr dort arbeiteten. Als dieser Fehler endlich entdeckt wurde, war die Frist für Maples' Berufung bereits abgelaufen. Die Kanzlei hat sich darum bemüht, einem Bundesberufungsgericht eine Fristverlängerung abzuringen, bisher erfolglos. Maples' neuer Anwalt argumentiert, dass sein Mandant nicht für einen Fehler büßen darf, den nicht er begangen hat. Professor Deborah Rhode von der Universität Stanford, eine Kapazität in Sachen Rechtsethik sowie Verteidigung von sozial Schwachen, äußerte sich wie folgt: "Der Fall Maples ist das beste Beispiel dafür, warum die Lehrmeinung, wonach Mandanten die Verantwortung für die Fehler ihrer Anwälte zu tragen haben, dermaßen weltfremd ist."

Alabama ist der einzige US-Bundesstaat ohne Vorkehrungen, mittellosen Todestraktinsassen einen  Anwalt für ihre Berufungen zur Verfügung zu stellen. Somit sind die Angeklagten notgedrungen auf freiwillige Verteidiger angewiesen, die nicht selten aus einem anderen Bundesstaat sind, was in diesem Fall zur entstandenen Verwirrung zusätzlich beigetragen hat.
(Quelle: New York Times)



21.07.2010 | Texas: Derrick Jackson hingerichtet




19.07.2010 | Texas: Richterin Keller bekommt öffentliche Verwarnung

Die staatliche Untersuchungskommission für richterliches Verhalten verwarnte die Vorsitzende Richterin des Texas Court of Criminal Appeals (Texanisches Berufungsgericht) Sharon Keller wegen ihres Verhaltens im Fall eines Antrags in letzter Minute eines Todestraktinsassen.

Eine Gruppe von Anwälten, Menschenrechtlern und anderen Personen hatten gefordert, dass Richterin Keller aus ihrem Amt entlassen würde, da sie dem Ansehen des texanischen Gerichtswesens mit ihren Handlungen schwer geschadet habe. Die Anwälte Kellers hatten argumentiert, dass die Richterin sich richtig verhalten habe.  

Am 25. September 2007 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten gegen die Mittagszeit, den Fall von zwei Todestraktinsassen aus Kentucky anzuhören, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit der Giftinjektion ging. Die Anwälte Richards schrieben daraufhin einen Antrag, die für den gleichen Abend angesetzte Hinrichtung ihres Mandaten auszusetzen, bis der Supreme Court im Fall der Insassen aus Kentucky entschieden hatte. Eine für den gleichen Tag geplante Hinrichtung in Florida wurde aus diesem Grund ausgesetzt und auch in Texas wurden nach dem 25.9.07 bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshof im Mai 08 keine Hinrichtungen durchgeführt.  

Doch die Anwälte Richards hatten Probleme mit dem Drucker und riefen daher im Gericht an mit der Bitte, dieses 20 Minuten länger offen zu halten, damit sie den Antrag einreichen könnten. Richterin Keller ließ durch einen Angestellten ausrichten, das Gericht schließe um 17 Uhr und Richards wurde noch am gleichen Abend hingerichtet.  

Der Untersuchungsausschuss entschied, Richterin Keller habe durch ihr Verhalten im Jahr 2007 dem Ansehen des Gerichtswesens in Texas geschadet und verwarnte sie daher öffentlich. Die Anwältin Kellers teilte mit, dass sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen würde.
(Quelle: Houston Chronicle)


19.07.2010 | Ohio: William Garner hingerichtet




02.07.2010 | Texas: Michael Perry hingerichtet




8.06.2010 | Utah: Ronnie Gardner hingerichtet

 

16.06.2010 | Texas: David Powell hingerichtet

 

 

11.06.2010 | Alabama: John Forrest Parker hingerichtet

0.06.2010 | Georgia: Melbert Ford hingerichtet

 

03.06.2010 | Texas: George Jones hingerichtet




02.06.2010 | USA: Schwarze in südlichen Bundesstaaten überproportional oft als Geschworene abgewiesen

Nach Angaben von Verteidigungsanwälten und einer neuen Studie der Organisation Equal Justice Initiative werden Schwarze überproportional oft aus einer Geschworenenjury ausgeschlossen. In den meisten Fällen findet hier keine Überprüfung der Ausschlussgründe statt.

Die Zusammensetzung einer Jury variiert sehr stark von Staat zu Staat, dennoch fand die Studie der Equal Justice Initiative gravierende Probleme in acht Staaten: Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Louisiana, Mississippi, Süd Carolina und Tennessee.

In Alabama wurde eine diskriminierende Auswahl der Jury in 25 Todesstrafenfällen festgestellt: hier wurden mehr als 75% der theoretisch zur Verfügung stehenden schwarzen Geschworenen ausgeschlossen.

Eine Analyse des Louisiana Capital Assistance Center stellte fest, dass in den Jahren 1999 bis 2007 Schwarze drei Mal öfter als Geschworene abgewiesen wurden als Weiße.

In Nord Carolina wurden mindestens 26 der momentanen Todestraktinsassen von einer rein weißen Geschworenenjury verurteilt.

Studien haben gezeigt, dass eine gemischtrassige Jury sich durchschnittlich länger berät, Fälle aus mehr verschiedenen Perspektiven begutachtet und weniger Sachfehler macht als rein weiße Jurys. Weiterhin wurde festgestellt, dass überwiegend schwarze Jurys weniger bereit sind die Todesstrafe zu verhängen.

Seit 1875 ist es illegal Geschworene wegen ihrer Rassenzugehörigkeit aus der Jury auszuschließen, doch rein weiße Jurys bleiben im Süden der USA die Norm.

Während der Geschworenenauswahl werden potentielle Geschworene zunächst wegen des Verhandlungsgegenstands ausgeschlossen – Gründe wie z.B. Ablehnung der Todesstrafe oder Interessenskonflikte. Danach können sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Fragen stellen und abwechselnd potentielle Geschworene ausschließen. Die Anzahl der möglichen Ausschlüsse von jeder Seite variiert je nach Staat, doch ist oftmals hoch genug, um es einer Seite zu ermöglichen alle qualifizierten Mitglieder einer Minorität auszuschließen.

1986 entschied zwar der US Supreme Court in Batson vs. Kentucky, dass wenn sich ein während dieser Phase ein Muster der Ausschlüsse aus diskriminierenden Gründen abzeichnet, Anwälte nicht-rassistische Gründe für ihre Ausschlüsse vorbringen müssen, doch die Ausschlussgründe müssen weder überzeugend noch plausibel sein.

Stephen B. Blight, ein Verteidigungsanwalt aus Atlanta, Georgia, meinte hierzu: "Jeder mit ein wenig Verstand kann sich irgendeine rassenneutrale Begründung ausdenken und damit durchkommen."

Staatsanwälte gaben zum Beispiel Begründungen an wie der potentielle Geschworene lebe in einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate, sei arbeitslos oder alleinerziehend. In einem Fall in Louisiana erlaubte der Richter die Entlassung eines potentiellen Geschworenen mit der Begründung, er „sah wie ein Drogenhändler aus“.
(Quelle: New York Times)

 

28.05.2010 | Alabama: Thomas Whisenhant hingerichtet




26.05.2010 | Texas: John Alba hingerichtet

Am Dienstag Abend wurde der 55-jährige John Alba in Huntsville, Texas, hingerichtet.



21.05.2010 | Virginia: Darick Walker hingerichtet





21.05.2010 | Mississippi: Gerald Holland hingerichtet

 

20.05.2010 | Mississippi: Paul Woodward hingerichtet




20.05.2010 | Texas: Rogelio Cannady hingerichtet




20.05.2010 | Georgia: Neuer Hinrichtungstermin für Melbert Ford muss festgelegt werden

Nachdem bereits im Februar der Gnadenausschuss nicht über den Fall von Melbert Ford entscheiden konnte, da der Ausschuss nicht voll besetzt war und hierdurch eine Entscheidung nicht dem Gesetz entsprechend wäre, hat Gouverneurin Perdue in den letzten Woche zwei neue Mitglieder in den Ausschuss berufen.

Hiermit ist der Weg für Hinrichtungen wieder frei. Die Staatsanwaltschaft muss nun einen neuen Hinrichtungstermin für Ford beantragen.
(Quelle: Washington Examiner)

19.05.2010 | USA: Fünf Hinrichtungen in zwei Tagen

Für heute und morgen sind in den USA fünf Hinrichtungen angesetzt.

Rogelio Cannady (TX), Paul Woodward (MS) und Melbert Ford (GA) sollen heute sterben; Darick Walker (VA) und Gerald Holland (MS) haben morgen ihren Hinrichtungstermin.

Ursprünglich sollte auch Richard Tabler (TX) morgen exekutiert werden, doch ihm gewährte im Februar ein Richter einen Hinrichtungsaufschub.

Insgesamt sind für diesen Monat in den Vereinigten Staaten noch neun Hinrichtungen angesetzt.

 

15.01.2010
Berlin: Protestaktion gegen die Todesstrafe


Am Mittwoch stand ein Galgen vor dem Brandenburger Tor und an diesem hingen – symbolisch für alle Hingerichteten – vier lebensgroße Puppen. Eine Protestaktion gegen die Todesstrafe.

Und auch der Mittwoch wurde symbolisch gewählt, denn der Mittwoch ist im Iran der ‚schwarze Tag’, der Tag, an dem normalerweise Todesurteile vollstreckt werden.

Aufgerufen zur Demonstration gegen Hinrichtungen und politische Verfolgung im Iran hatte Sharam Roghani (B90/Die Grünen).

Die wenigen Teilnehmer an dieser Aktion waren für Mina Ahadi, Vorsitzende und Sprecherin des International Committee Against Executions, Bestätigung dafür, dass nur Wenige bereit sind, auch unter widrigen Umständen für das Leben von Todesurteilen bedrohter Menschen zu demonstrieren.
(Quelle: Humanistischer Pressedienst)

12.01.2010
Oklahoma: Julius Young, 60, hingerichtet

 

Julius Young wurde um 18.27 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: NewsOK)

 

12.01.2010
Texas: Gary Johnson, 59, hingerichtet




Im Hinrichtungsraum verneinte Johnson die Frage des Gefängnisdirektors, ob er letzte Worte sprechen wolle. „Sagen Sie nur meiner Familie Auf-Wiedersehen“, sagte er. Doch dann bat er mit brechender Stimme seine Angehörigen, die der Hinrichtung beiwohnten, anderen Familienangehörigen zu sagen, sie hätten falsch gehandelt, ihn ausbaden zu lassen, was sie getan hätten. „Ich habe in meinem ganzen Leben nie jemandem etwas getan.“, sprach er weiter.

Elf Minuten später, um 18.26 Uhr, wurde Gary Johnson für tot erklärt.


08.01.2010
71-jähriger Deutschen droht in Florida die Todesstrafe


Die 71-jährige Marianne B. aus dem Kreis Böblingen wurde in Florida unter Mordverdacht verhaftet. Sollte sie des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden werden, droht ihr die Todesstrafe.

Marianne B. flog mit ihrem Mann nach Florida um über Weihnachten ihre dort lebende Tochter und ihren 5-jährigen Enkelsohn zu besuchen. Am Mittwoch fuhr der Mann zum Einkaufen. Bei seiner Rückkehr sah er seine Frau in durchnässter Kleidung. Sie sagte ihm, dass sie ihren Enkel ertränkt und danach versucht habe, sich selbst das Leben zu nehmen. Der Mann rannte ins Haus und fand den Jungen leblos in der Badewanne. Sofort fuhr er mit ihm in die Notaufnahme, doch das Leben des Jungen konnte nicht gerettet werden.

Die Tochter des hatte sich im Jahr 2006 von ihrem Mann scheiden lassen. Laut der Aussage von Frau B. ertränkte sie ihren Enkel, um ihm ein Leben als Scheidungskind zu ersparen. Nun droht ihr die Todesstrafe.

Da das deutsche Strafrecht auch für im Ausland begangene Straftaten gilt, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies dient zunächst v.a. dazu, von den amerikanischen Behörden Informationen zum Fall zu bekommen. Der Prozess gegen Frau B. wird aber wahrscheinlich in Florida abgehalten werden.

 

 

07.01.2010
Louisiana: Gerald Bordelon, 47, hingerichtet


Vor seinem Tod entschuldigte sich Gerald J. Bordelon bei der Familie seines Opfers und zeigte Reue für seine Tat.




Bordelon hatte im letzten Jahr seine Berufungen aufgegeben und damit den Weg zu seiner Hinrichtung freigemacht.

Courtneys Mutter, Schwester und Onkel wohnten der Hinrichtung Bordelons als Zeugen bei. In seinen letzten Worten sagte dieser zu ihnen: 'Es tut mir Leid. Ich weiss nicht, ob dies einen Abschluss oder Frieden bringt. Es hätte nie passieren sollen, aber ich habe es getan und es tut mir Leid.'

Gerald J. Bordelon wurde um 18.32 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: 2theadvocate.com)

07.01.2010
Texas: Kenneth Mosley, 51, hingerichtet



Mosley sprach keine letzten Worte im Hinrichtungsraum. Er wurde um 18.16 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: Chronicle)


07.01.2010
Ohio: Vernon Smith, 37, hingerichtet


Vernon Smith wurde heute zum zweiten Menschen, der in den Vereinigten Staaten mit nur einem Medikament hingerichtet wurde.


Smith, der im Gefängnis zum Islam übergetreten war und seinen Namen in Abdullah Sharif Kaazim Mahdi geändert hatte, wiederholte auf der Hinrichtungsliege vier Mal die Worte „Es gibt keinen Gott als Allah und Mohammed ist sein Prophet.“ auf Arabisch.

Vernon Smith wurde um 10.28 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: The Columbus Dispatch)

 

 

07.01.2010
USA: Kehrtwende des American Law Institute


Das American Law Institute (A.L.I.) , bestehend aus etwa 4000 Richtern, Anwälten und Juraprofessoren, das vor knapp 50 Jahren dem modernen Kapitalstrafrecht in den USA den Boden bereitete und zur Wiedereinführung der Todesstrafe beigetragen hat, erklärte im vergangenen Herbst sein eigenes Projekt für gescheitert und zog sich davon zurück.

Dies kommt einer 180-Grad-Wende gleich, weder der anhaltende Rückgang der Todesurteile im letzten Jahr, der geänderte Hinrichtungsablauf in Ohio mit nur noch einem Gift noch die Abschaffung der Todesstrafe in New Mexico ist wohl derart bedeutsam gewesen wie diese juristische Neuausrichtung.

Laut Franklin E. Zimring, Juraprofessor an der University of California in Berkeley, stand das A.L.I. neben seiner Bedeutung bei anderen Themen bislang für fundiert begründete Befürwortung des Todesstrafensystems in den USA.

Das Institut strebt nach möglichst ähnlich gestalteten Neuformulierungen von Gesetzen, die Modellcharakter haben, nach Kohärenz und Struktur, damit nicht jeder Bundesstaat einen eigenen Weg für sein juristisches Regelwerk einschlägt.

1962 legte das Institut den Grundstein für die Todesstrafe der heutigen Zeit, Bestandteil eines neuen Strafgesetzes, welches der Oberste Gerichtshof weitgehend übernahm, als er 1976 im Zusammenhang mit der Strafsache 'Gregg v. Georgia' die Todesstrafe wieder in Kraft setzte. Einige der Obersten Richter beriefen sich auf die vom American Law Institute entwickelten Richtlinien als für die gesamten USA nachahmenswerte Maßstäbe.

Die jüngst getroffene Entscheidung, sich aus der Thematik zurückzuziehen, ist als Kompromiss zu deuten. Einige Mitglieder hatten das A.L.I. erfolglos aufgefordert, die Todesstrafe insgesamt zu verwerfen. Im Oktober stimmte das Institut immerhin dafür, vom Gefüge des gescheiterten Kapitalstrafrechts abzurücken, zu dem es selbst beigetragen hatte.

(...)

Roger S. Clark, der an der juristischen Fakultät von Rutgers in Camden lehrt und einer der größten Verfechter war, dass das A.L.I. die Todesstrafe komplett verwirft, zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss. Damit werde dem Thema der gesamte geistige Unterbau entzogen.

Die Bedeutung der 1962 gelegten Basis wurde von Obersten Richtern – darunter Harry A. Blackmun und Antonin Scalia – sowie Befürwortern wie Gegnern der Todesstrafe im Laufe der Jahre immer wieder unterschiedlich bewertet.
(Quelle: NY Times)



15.12.2009
Vereinte Nationen: Hohe Kommissarin für Menschenrechte ruft zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe auf


Die oberste Menschenrechtsbeauftragte der Vereinten Nationen rief heute zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe auf und führte eine Reihe von Argumenten an, vom Grundrecht auf Leben bis zur Möglichkeit von Fehlurteilen.

“Ich wende mich in jedem Fall gegen die Todesstrafe”, sagte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi Pillay in einer Mitteilung anlässlich des 20. Jahrestags des Fakultativprotokolls über die Abschaffung der Todesstrafe, das dem UN-Zivilpakt 1989 hinzugefügt wurde, um letztendlich die Todesstrafe abzuschaffen.

“Ich bekleide dieses Amt aus unterschiedlichen Gründen, darunter der absolute Grundsatz des Rechts auf Leben, die nicht hinnehmbare Gefahr, versehentlich Unschuldige hinzurichten, das Fehlen eines Beweises für eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe sowie die meines Erachtens vom Rachegedanken geleitete unangebrachte Natur der Strafe.”

Frau Pillay wies darauf hin, dass diese Form der Strafe in 140 Ländern nicht mehr angewendet wird. Die 72 Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben, verpflichten sich, keine Hinrichtungen durchzuführen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die Todesstrafe endgültig abzuschaffen und niemanden in ein Land abzuschieben, in welchem ihm die Todesstrafe droht.

“Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls und ähnlichen regional begrenzten Menschenrechtsinstrumenten in Europa und in Amerika zieht man eine scharfe Grenze, weg von der Anwendung der Todesstrafe”, sagte sie und fügte hinzu, dieses Mittel stelle für die Länder im Abschaffungsprozess eine wesentliche Maßnahme dar.

“In vielen Gesellschaften ist die Abschaffung der Todesstrafe ein schwieriger Prozess und häufig kommt es erst nach langwierigen Auseinandersetzungen in einem Land zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls. Länder, die noch nicht an diesem Punkt angekommen sind und die Todesstrafe noch anwenden, bitte ich dringend, formell ein Moratorium zu verhängen und langfristig auf die Ratifizierung des Fakultativprotokolls hinzusteuern, damit die Todesstrafe überall vollständig abgeschafft wird.”

13.12.2009
Ohio: Debakel in der Hinrichtungskammer führt zu völlig neuem Protokoll


Nachdem am 15. September ein Team von Gefängnisangestellten zwei Stunden und 23 Minuten lang vergeblich versucht hatte, einem Häftling einen Venenzugang zu legen, um ihn per Giftinjektion zu töten, hatte Gouverneur Ted Strickland die Exekution Romell Brooms abbrechen lassen. Mindestens 18-mal hatten die Angestellten die Nadel an unterschiedlichen Stellen angesetzt, sie trafen dabei u.a. auch in Muskeln und Knochen. Trotz eingelegter Pause und sogar Mithilfe des Verurteilten konnte die Hinrichtung nicht vollstreckt werden, da Brooms Venen sich als ungeeignet erwiesen. Gerade bei früheren Drogenkonsumenten sind schlecht auffindbare Venen immer wieder ein Thema. Da das Hinrichtungsteam i.d.R. nicht aus Ärzten besteht, muss es nicht verwundern, wenn die Vorbereitungen von Komplikationen begleitet sind. Die Ärztekammer untersagt Medizinern, sich an Exekutionen zu beteiligen.

Ein zunächst einwöchiger Aufschub wurde um mindestens zehn Tage verlängert, da Brooms Anwälten zufolge weitere Versuche einer grausamen und ungewöhnlichen Behandlung gleichkämen, was die amerikanische Verfassung nicht gestattet. Sämtliche anderen angesetzten Hinrichtungen wurden vor dem Hintergrund dieses Falles ebenfalls verschoben. Am 9. Dezember wurde Brooms Verteidigern eine Frist bis 8. Januar eingeräumt, ihren Antrag einzureichen, wonach ein weiterer Versuch, ihren Mandanten legal zu töten, als nicht zulässig abzuweisen sei.

Erst einmal zuvor war eine Exekution komplett fehlgeschlagen. 1946 überlebte der damals 17-jährige Willie Francis einen Stromschlag von 2500 Volt. Nachdem der US Supreme Court befunden hatte, es sei rechtens, einen weiteren Hinrichtungsversuch durchzuführen, wurde Francis ein Jahr später auf dem elektrischen Stuhl getötet.

Um in Zukunft besser gewappnet zu sein, als dies bei der Hinrichtung Brooms der Fall war, kündigte Ohio am 13. November an, eine neue Methode einzuführen, bei der hochdosiert nur das Barbiturat Natriumpentothal verabreicht wird. Dieses Mittel wird in den USA z.B. für das Einschläfern von Tieren verwendet. Falls eine intravenöse Gabe nicht durchführbar sein sollte, werde das Hinrichtungsteam auf eine Kombination aus zwei anderen Mitteln ausweichen, die per Injektion in Muskelgewebe zum Tode führen – dem Vernehmen nach handelt es sich hierbei um Midazolam und Hydromorphon.

Am 8. Dezember fand diese Methode erstmals bei der Exekution von Kenneth Biros Anwendung, nachdem alle Bedenken abgewiesen worden waren, es handle sich um eine unerprobte Methode und damit um einen Menschenversuch. Biros hatte in der Vergangenheit die Vorgehensweise bei Hinrichtungen per Giftinjektion juristisch angefochten. Das Hauptproblem im Zusammenhang mit der Hinrichtung Brooms hatte darin bestanden, eine geeignete Vene zu finden – ob nun für ein tödliches Präparat oder für die in den USA üblichen drei, spielte dabei keine Rolle. Quasi in einem Nebensatz gab Ohio nun an, künftig bei ähnlichen Problemfällen zwei andere Mittel in tödlicher Dosis per Spritze in einen Muskel zu verabreichen.

Die erste Exekution mit nur einem Mittel ging nicht ohne Probleme vonstatten. Biros' Anwalt zufolge dauerte es eine halbe Stunde, bis das Hinrichtungsteam einen Venenzugang gelegt hatte, neun Versuche schlugen fehl, obschon Biros von sich aus mit erhöhter Flüssigkeitsaufnahme die Suche nach einer Vene erleichtern wollte. Wie bekannt wurde, sprachen Beamte anwesenden Journalisten gegenüber die Warnung aus, Biros könne auf eine etwaige intramuskuläre Injektion mit den genannten Präparaten mit Erbrechen und Krämpfen reagieren. Biros wurde etwa 10 Minuten nach Verabreichen des Mittels für tot erklärt.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Ohio mit der Einführung des neuen Hinrichtungsprotokolls zwei Ziele erreichen wollte. Zum einen wird der Übergang von drei auf nurmehr eine Substanz als Antwort gesehen auf das oft vorgebrachte Argument, die Methode mit drei Mitteln könne nicht gewährleisten, dass der Delinquent keine grauenvolle Qualen erleide. Die Wirkung des Anästhetikums Natriumpentothal könne rasch verfliegen, das zweite verabreichte Mittel Pancuroniumbromid lähmt die Muskeln und könne dadurch maskieren, dass die letztlich zum Tode führende Gabe von Kaliumchlorid den Häftling furchtbare Schmerzen erleiden lässt, was die amerikanische Verfassung als Folter verbietet. Pancuroniumbromid dient so gesehen mehr der Befindlichkeit der Ausführenden und der Hinrichtungszeugen und weniger dem technischen Vorgang der Exekution; abgesehen davon dauert es mit nur einem Anästhetikum in Überdosis länger bis zum Eintreten des Todes. Zum anderen liefert Ohio mit der Ersatzmethode der intramuskulären Injektion nun einen Plan B, der als Beruhigung für die mit einer Hinrichtung Beauftragten in der Schublade parat liegt.
Karin Krauß

 

11.12.2009
Indiana: Matthew Eric Wrinkles, 49, hingerichtet




In einem letzten, schriftlichen Statement sagte Wrinkles, er habe zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden und er sei nun nicht er der gleiche Mann, der damals die schreckliche Tat begangen habe. Er habe drei Menschen getötet, die er liebe.

Die Hinrichtung Wrinkles hatte für großes Medieninteresse gesorgt, v.a., da einige der Opferangehörige sich gegen die Hinrichtung aussprachen. Hierzu gehörten u.a. die Mutter und eine Tochter von Wrinkles Schwägerin und eine Nichte, die zur Tatzeit im Haus war und selbst nur knapp dem Tod entkam. Die Eltern von Wrinkes Ex-Frau waren für die Hinrichtung.

Eric Wrinkles wurde um 0.39 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

 

 

 

8.12.2009
Ohio: Kenneth Biros, 51, hingerichtet


Kenneth Biros wurde zum ersten Menschen, der in den Vereinigten Staaten mittels nur einer Droge hingerichtet wurde. Bisher wurde diese Methode nur für das Einschläfern von Tieren verwendet.



Nachdem Ohio im September den Versuch, einen anderen Gefangenen, Romell Broom, hinzurichten abbrechen musste, suchte der Staat nach einer neuen, sichereren Hinrichtungsmethode. Im September wurde nach fast 20 fehlgeschlagenen Versuchen, eine Injektionsnadel in eine passende Vene zu stechen, die Hinrichtung von Broom nach über 2 Stunden verschoben.

Biros ist der erste Mensch, der nach dem neuen Hinrichtungsprotokoll Ohios hingerichtet wurde. Nach diesem Protokoll hat das Hinrichtungsteam 3 Versuche, die Injektionsnadel in eine passende Vene des Gefangenen zu stechen. Dann wird dieser mit nur einer Droge, einer Überdosis des Anästhesie-Mittels Thiopental, hingerichtet. Kann keine passende Vene gefunden werden, kann mittels einer intramuskulären Injektion von 2 verschiedenen Drogen, einen Beruhigungsmittel und einem Schmerzmittel, hingerichtet werden.

Der Staat verwendet nun nur noch ein Mittel zu Hinrichtung, da es massive Kritik an der in allen anderen Staaten (wie bisher auch Ohio) vorherrschenden Methode, mit drei verschiedenen Drogen hinzurichten, gab. Es sind hierzu einige Gerichtsverfahren anhängig, da nach Ansicht einiger Experten nicht sichergestellt werden kann, dass der Hinzurichtenden tatsächlich ohne Bewusstsein ist, wenn das muskellähmende und das das Herz zum Stillstand bringende Medikament gegeben werden und der Gefangene tatsächlich extremste Schmerzen erleiden könnte ohne die Möglichkeit zu haben, sich auszudrücken.

Die Anwälte Biros hatten vergeblich versucht, dessen Hinrichtung aufzuhalten. Ihr Argument war, der Staat Ohio verwende Biros als lebendes Versuchskaninchen, da die neue Hinrichtungsmethode noch nie erprobt worden sei.

Kenneth Biros wurde um 11.47 Uhr Ortszeit für tot erklärt.


7.12.2009

USA: Ohios neue Hinrichtungsmethode


Falls kein formaljuristischer Aufschub mehr erfolgt, wird Kenneth Biros als erster Verurteilter in den USA am Dienstag nur mit dem Mittel Natriumpentothal hingerichtet.

Biros, 51, hält es für grausam und ungewöhnlich, dass der Ohio ihn einer Art Menschenversuch auszusetzen beabsichtigt; seine Anwälte geben zu bedenken, diese Methode sei weder in den USA noch "sonst einem zivilisierten Land" je angewendet worden.

Ohio hat entschieden, nurmehr ein Gift für Exekutionen zu verwenden, nachdem am 15. September die Hinrichtung von Romell Broom fehlschlug. Als die Vollstreckungsbeamten keine Vene fanden, durch die man die Gifte hätte injizieren können, ließ Gouverneur Ted Strickland die Hinrichtung abbrechen.

Biros soll eine Überdosis Natriumpentothal verabreicht werden, sollte sich dafür kein Venenzugang legen lassen, wird eine tödliche Dosis wie bei einer Grippeimpfung in einen Muskel injiziiert.

Natriumpentothal ist durchaus keine unbekannte Größe. Es handelt sich um ein in der Anästhesie häufig verwendetes Barbiturat, mit dem ein Koma herbeigeführt werden kann, und es dient gelegentlich als Modedroge für risikofreudige Jugendliche.

Seine tödliche und besonders schnelle Wirkung ist allgemein bekannt; in den USA wird das Mittel eingesetzt, um Tiere einzuschläfern und in Europa wird damit auch schon mal legal Hilfe zur Selbsttötung geleistet.

In den USA findet Natriumpentothal nur selten bei ärztlich begleitetem Suizid Anwendung, legal darf dieser in Belgien, den Niederlanden sowie in den Bundesstaaten Oregon und Washington durchgeführt werden.

Katrina Hedberg, Epidemiologin aus Oregon, sagte, Natrium-Secobarbital und Pentobarbital seien die gebräuchlichsten Präparate, bei beiden handele es sich um von Ärzten hochdosiert verschriebene Beruhigungsmittel.

Auch für Experimente wird Natriumpentothal gerne verwendet. Niedrig dosiert besitzt es Eigenschaften eines Wahrheitsserums, das den Willen eines Menschen weit genug ausschaltet, um ihm im Zuge einer Therapie oder strafrechtlichen Befragung Angaben entlocken zu können.

„Es ist wie bei allen Beruhigungsmitteln, wählt man eine sehr niedrige Dosierung, führt dies lediglich dazu, dass eine Person sich ein wenig benebelt fühlt", so der Mediziner Mark Heath während einer vor Gericht gemachten Aussage im Ohio-Fall.

"Bei einer mittleren Dosis (...) schläft die Person ein, gelangt jedoch auch recht schnell wieder zu Bewußtsein. Bei einer sehr hohen Gabe, wie sie etwa bei Hinrichtungen verabreicht wird, bleibt die Person sehr lange bewußtlos, damit meine ich einen Zeitraum von Stunden."

Heath führte aus, dass die Person stirbt, da mit dem Mittel der Antrieb zu atmen gestört wird, und der Mensch erstickt.

3.12.2009
Texas: Bobby Woods, 44, hingerichtet



In den vergangenen Wochen hatten die Anwälte Woods noch gegen dessen Hinrichtung Klage eingelegt. Tests zeigen, dass der Woods IQ zwischen 60 und 80; der Grenzwert, ab dem man in den USA als geistig kompetent im rechtlichen Sinne angesehen wird, liegt bei 70. Hinrichtung von Menschen, die geistig nicht fähig sind, ihrem Verfahren zu folgen und zu verstehen, dass und warum sie hingerichtet werden, sind nicht zulässig. Doch die Gerichte gaben der Klage nicht statt und so wurde Woods am Abend des 4. Dezember exekutiert.

Bobby Wayne Woods wurde um 18.40 Uhr Ortszeit, acht Minuten nachdem die tödlichen Drogen begannen zu fließen, für tot erklärt.
(Quelle: AP)

2.12.2009
Tennessee: Cecil Johnson Jr., 53, hingerichtet




Bevor die tödlichen Drogen wirken konnten, formte er in Richtung seiner Familie noch mehrmals die Worte „Ich liebe Euch“ mit seinen Lippen.

Um ein Uhr morgens begann die tödliche Injektion. Cecil Johnson Jr. wurde um 1.34 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
(Quelle: tennessean.com)

25.11.2009
Oberster Gerichtshof von Kentucky stoppt alle Hinrichtungen bis Vorschriften befolgt sind


Die Todestraktinsassen Thomas C. Bowling, Ralph Baze und Brian Keith Moore klagten vor dem Obersten Gerichtshof von Kentucky gegen das Hinrichtungsprotokoll des Staates.

Heute entschied das Gericht, dass der Staat den staatlich vorgeschriebenen administrativen Prozeduren folgen muss bevor das momentane Hinrichtungsprotokoll angewendet werden kann. Außerdem müsse Kentucky öffentliche Anhörungen zur Hinrichtung mit dem aus drei Drogen bestehenden Cocktail halten. Die Gefängnisbehörde müsse laut dem Gesetz von Kentucky eine Vorschrift öffentlich bekannt machen, die alle Teile des Hinrichtungsablaufs der Exekutionen mittels Giftinjektion beschreibt. Ausgenommen hiervon seien nur Dinge, die rein interne Dinge betreffen, wie die Identitäten der Mitglieder des Hinrichtungsteams, der Aufbewahrungsort der Drogen und andere sicherheitsrelevante Dinge.


24.11.2009

USA: American Bar Association kündigt Überprüfung der Anwendung der Todesstrafe in Kentucky an


Ein 10-köpfiges Gremium der American Bar Association* (ABA), bestehend aus Juraprofessoren, ehemaligen Richtern des Obersten Gerichtshofs, einem Staatsanwalt sowie einigen Anwälten, wird die Vorgehensweise des Bundesstaats bei Hinrichtungen untersuchen, um zu gewährleisten, dass diese ordentlich durchgeführt werden. Diese Untersuchung soll in zwölf bis 18 Monaten abgeschlossen sein.

Die ABA hat derartige Prüfungen schon in acht anderen Bundesstaaten vorgenommen. Nachdem diese Ergebnisse 2007 veröffentlicht wurden, rief die ABA dazu auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen, da in allen acht Staaten Mängel nachgewiesen wurden, wie etwa Ungleichbehandlung aufgrund von Rassezugehörigkeit, unzulängliche anwaltliche Vertretung sowie Unregelmäßigkeiten bei der Bewilligung von Gnadengesuchen.


24.11.2009

Ohio: Gouverneur Strickland begnadigt 78 Häftlinge


Nach gründlicher Prüfung von in drei Jahren eingegangenen Anträgen gab Gouverneur Ted Strickland am Montag den Gesuchen von 78 Häftlingen statt. 68 der Begnadigten haben bereits eine Haftstrafe abgesessen. Die Urteile von weiteren zehn Personen wurden umgewandelt, von denen neun jetzt aufgrund der Entscheidung des Gouverneurs einen Antrag auf Bewährung oder vorzeitige Entlassung stellen können. Die Umwandlung der Haftstrafe von Willie Knighten Jr., 37, hatte zur Folge, dass er am Dienstag bereits auf freien Fuß gesetzt werden konnte.

Knighten hatte über in über 100 Schreiben an die Behörden seine Unschuld beteuert. Man hatte ihm zur Last gelegt, 1996 Irving Turner erschossen und einen weiteren Mann verwundet zu haben. Zwölf der 18 Jahre hat er bereits verbüßt. Schuldig gesprochen wurde er nicht von Geschworenen, sondern von William Skow, dem Richter in erster Instanz. Wenige Monate vor seinem Tod im Juni hatte Richter Skow einen außergewöhnlichen Brief an den Berufungsausschuss von Ohio geschrieben, in dem er sein Urteil als nicht richtig bezeichnete; Mr Knighten habe das Verbrechen vermutlich gar nicht begangen.

Strickland, der früher als Gefängnispsychologe arbeitete, ein Demokrat und Befürworter der Todesstrafe, hat seit seinem Amtsantritt im Januar 2007 kaum von seiner Entscheidungsfreiheit Gebrauch gemacht, Straftäter zu begnadigen und ihre Hafturteile umzuwandeln. Allein in jenem Jahr hat er die Gnadengesuche von drei Todestraktinsassen abgelehnt, zwei von ihnen wurden inzwischen hingerichtet. Der dritte, Kenneth Biros, erhielt zunächst vom Obersten Gerichtshof der USA einen Aufschub, hat jedoch im kommenden Monat einen neuen Exekutionstermin.

Strickland sagte, er habe persönlich sämtliche 296 Anträge aus den Jahren 2005 bis 2007 überprüft. Nach seiner Schätzung haben er, sein juristischer Berater Kent Markus und weitere Mitarbeiter 1000 Stunden in diese Überprüfung investiert.

Als nächstes stehen für ihn 177 Fälle auf dem Programm, die der Berufungsausschuss ihm 2008 zur Begnadigung empfohlen hat, und anschließend die 226 Gesuche des laufenden Jahres.

Im Jahr 2009 wurden in Ohio bisher vier Todesurteile vollstreckt.

23.11.2009
Berlin will Beobachter zum 9/11-Prozess senden



Wie das Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel’ berichtet, plant die Bundesregierung Prozessbeobachter New York zu senden. In New York werden sich Chalid Scheich Mohammed und vier weitere mutmaßliche Verschwörer der Anschläge vom 11. September 2001 wegen ihrer Taten vor Gericht verantworten müssen.

Die Bundesregierung hatten den Vereinigten Staaten im Rahmen der Rechtshilfe umfangreiche Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestellt. Mit der Entsendung der Prozessbeobachter solle sichergestellt werden, dass ‚mögliche Todesurteile nicht auf deutschen Beweismitteln beruhen’, berichtete ‚der Spiegel’.
(Quelle: spiegel-online.de)


21.11.2009
PACE-Präsident begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts von Russland zur Todesstrafe



“Das ist eine gute Nachricht – und ein weiterer Schritt in die richtige Richtung”, sagte der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Lluis Maria de Puig, auf die Bekanntgabe des Verfassungsgerichts Russlands zum Thema Todesstrafe.

“Russland hatte allerdings bei seinem Beitritt zum Europarat vor 13 Jahren zugesichert, die Todesstrafe per Gesetz abzuschaffen und das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren. Es ist der einzige Mitgliedsstaat des Europarates, der dies noch nicht vollzogen hat.”

“Ich appelliere an das russische Parlament, auf die Entscheidung des Gerichts zu reagieren und die Todesstrafe ein für alle mal aus dem Gesetz zu streichen.”
(Quelle: Preseerklärung des Europarat)


19.11.2009
Texas: Robert Thompson, 34, trotz Gnadenempfehlung unter Komplizenhaftung hingerichtet


Robert Lee Thompson hat selbst niemanden umgebracht. Dennoch wurde er wegen des Mordes an einem Angestellten eines Lebensmittelgeschäfts zum Tode verurteilt. Dies geschah unter dem Recht der Komplizenhaftung, das in einigen Staaten der USA gilt. Unter der Komplizenhaftung können Menschen, die an einem Verbrechen beteiligt sind, bei dem jemand zu Tode kommt, die Todesstrafe erhalten, auch wenn sie nicht selbst den Tod des Opfers verursacht haben.

1996 überfielen Robert Lee Thompson und Sammy Butler ein Lebensmittelgeschäft. Hierbei erschoss Butler den Angestellten Mansoor Rahim. Die Staatsanwaltschaft konnte Rahim während der Verhandlung keinen Vorsatz nachweisen, daher erhielt er eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. In der Strafzumessungsphase von Thompsons Verhandlung führte die Staatsanwaltschaft aus, dass Thompson und Butler mindestens acht weitere Überfälle begangen hatte, in denen einige Angestellte ums Leben gekommen waren. Thompson erhielt die Todesstrafe.

Thompsons Fall war einer der sehr seltenen Fälle, in denen der texanische Gnadenausschuss vor der Hinrichtung eine Umwandlung des Urteils in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe empfahl. Dies ist bisher erst drei mal geschehen. Doch Gouverneur Perry entschied sich, der Empfehlung nicht zu folgen und ließ die Hinrichtung Thompsons zu. Erst in einem Fall begnadigte Perry einen Gefangenen.

„Nach Durchsicht aller Fakten im Fall Robert Lee Thompson, der eine blutdurstige Geschichte hat und an der Ermordung von (Rahim) Teil hatte, habe ich mich entschieden den Schuldspruch der Geschworenen wegen schweren Mordes und die Todesstrafe für dies schreckliche Verbrechen aufrecht zu halten,“ sagte Perry in einer schriftlichen Stellungnahme.

Thompson, der im Gefängnis zum Islam übergetreten war, begann seine letzten Worte mit „Ich bin Zeuge, dass es keinen Gott, sondern Allah gibt. Wir kommen von Allah und wir kehren zu Allah zurück.“ Er dankte seiner Mutter und seinen Freunden für die Unterstützung. „Wir alle müssen diesen Weg gehen,“ sagte er. „Lächelt, seid glücklich, weint nicht.“

Thompson entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen des Opfers für sein Verbrechen: „Ich wollte nie Eurer Familie Schmerz zufügen,“ sagte er in Richtung der leeren Kammer, die für die Opferangehörigen reserviert ist.

18.11.2009
Texas: Danielle Simpson, 30, hingerichtet




Simpson hatte seine Berufungen aufgegeben, doch vor einigen Wochen seine Meinung geändert und seinen Anwälten erlaubt zu versuchen, sein Leben zu retten. Die Anwälte hatten Zweifel an seiner geistigen Kompetenz, dies wurde von den Berufungsgerichten jedoch nicht anerkannt.

In seinen letzten Worten sagte Simpson, er liebe seine Familie und werde sie vermissen. Danach sagte er: „Ich bin bereit, bereit.“. Als die tödlichen Drogen anfingen zu fließen, schüttelte er den Kopf, hob ihn ein wenig an , er keuchte ein paar Mal und sein Körper zitterte für einige Sekunden bevor er das Bewusstsein verlor.

Danielle Simpson wurde um 18.32 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

17.11.2009
Virginia: Hinrichtung auf dem Elektrischen Stuhl


Der ehemalige Spionageabwehrangestellte der US Army Larry Bill Elliot, 60, wurde am Dienstag Abend  auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet.

Gefangene in Virginia können einige Wochen vor ihrer Hinrichtung wählen, ob sie per Giftspritze oder elektrischen Stuhl hingerichtet werden. Elliot entschied sich für den elektrischen Stuhl.



In der Todeskammer sagte Elliot, er habe letzte Worte vorbereitet, die seine Anwälte nach seiner Hinrichtung verlesen sollten. In dieser schriftlichen Erklärung beteuerte Elliot seine Unschuld.

Larry Bill Elliot wurde um 21.08 Uhr Ortszeit für tot erklärt.

Von den 35 Bundesstaaten mit Todesstrafe ist in sieben eine Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl möglich, allerdings in zweien dieser Staaten nur dann, wenn die Giftspritze als nicht verfassungskonform erklärt werden sollte.
(Quelle: The Modesto Bee)

17.11.2009
Texas: Hinrichtungsaufschub für Gerald Eldridge



Gerald Eldridge wurde wegen Mordes an seiner Freundin Cynthia Bogany, 28, und deren 9-jähriger Tochter Chirrisa zum Tode verurteilt. Der 48-Jährige sollte hierfür am 17. November per Giftinjektion hingerichtet werden.

Zwei Stunden vor dem geplanten Hinrichtungszeitpunkt erhielt Eldridge einen 90-tätigen Hinrichtungsaufschub von einem Bundesgericht. Seine Anwälte hatten Klage eingereicht, Eldridge sei geisteskrank und könne daher nicht hingerichtet werden. Nach amerikanischen Recht muss ein Gefangener in der Lage sein zu verstehen, dass er hingerichtet wird und warum dies geschieht. Eldridges Anwälte argumentierten, dies sei nicht der Fall und Eldridge habe im bisherigen Berufungsverfahren keine angemessene psychiatrische Untersuchung erhalten, die Gerichte seien der Ansicht der Staatsanwaltschaft, Eldridge sei gesund genug, gefolgt. Nun hat das Bundesgericht 7500 Dollar und einen 90-tätigen Hinrichtungsaufschub gewährt, damit diese Untersuchung nachgeholt werden kann.


11.11.2009

USA: Führende Rechtsorganisation entfernt Todesstrafe aus Modellrecht, da nicht mehr reparabel


Der Rat des American Law Institute (ALI) entschied vor Kurzem, den Teil ihres Modell-Strafrechts, der sich um die Todesstrafe dreht, zu entfernen. Grund hierfür waren „momentan unlösbare und strukturbedingte Hindernisse zur Sicherung eines angemessenen Systems der Anwendung der Todesstrafe, das Minimalanforderungen entspricht“.

Der Rat gründete seine Entscheidung auf eine von ihm in Auftrag gegebene Studie, die die Anwendung der Todesstrafe seit Empfehlungen im Modell-Strafrecht gemacht wurden untersuchte. Diese Empfehlungen, wie man die Todesstrafe weniger willkürlich gestalten könne, wurden 1962 angenommen und in der Entscheidung des US-Supreme Court von 1976 zitiert. Damals ließ der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eine reformierte Anwendung der Todesstrafe wieder zu.

Der aus dem Modell-Strafrecht entnommene § 210.6 definiert Straftaten, für die die Todesstrafe angemessen ist, erschwerende und mildernde Umstände und besondere Abläufe in der Verurteilung. Hiermit sollten erhebliche Bedenken in der Ausübung der Todesstrafe ausgeräumt werden.

Hiermit zieht sich das ALI im Grunde von jedem Versuch zurück, ein akzeptables Todesstrafensystem zu schaffen, da das System bewiesen hat, dass dies nicht möglich ist.
Obwohl Formulierungen des ALI nicht bindend sind, wird ihnen gewöhnlicherweise doch im Gerichtssystem der Vereinigten Staaten ein hoher Stellenwert zugewiesen, da diese über Jahre hinweg mit extensivem Einsatz von Juraprofessoren, praktizierenden Anwälten und Richtern gemacht wurden.

20.8.09

24 Stunden bevor er mit der Giftspritze ermordet werden sollte ordnete der Texas Court of Criminal Appeals

einen  Aufschub für David L. Wood an.

Es wurde eine Anhörung angeordnet, in deren Verlauf geklärt werden soll ob Wood geistig retadiert ist.

 

Dieser Mensch soll am 20. August im Namen des amerikanischen Volkes in Texas ermordet werden.

Bitte beteiligt Euch an der dringenden Petition:

http://www.thepetitionsite.com/3/stop-the-texas-execution-of-texas

 

19.8.09   Florida: John Marek, 47,

hingerichtet


John Richard Marek saß seit 26 Jahren wegen Vergewaltigung, Folter und Erdrosselung von Adela Marie Simmons im Todestrakt von Florida. Am Mittwoch, 21.8.09 wurde er mit der Giftspritze hingerichet.

Am 16. Juni 1983 blieb das Auto von Adela Simmons und ihrer Freundin Jean Trach auf dem Heimweg nach Miami liegen. Zwei Männer boten ihnen an, eine der Frauen zu einer Mautstelle mitzunehmen, wo sie telefonieren könne. Trotz Warnungen ihrer Freundin nahm Adela Simmons das Angebot der Männer an. Am nächsten Tag wurde sie nackt und tot aufgefunden.

 
Ein Polizist beobachtete John Richard Marek und Raymond Wigley beim Verlassen eines Stands der Rettungsschwimmer am Stand von Dania um 3.30 Uhr morgens. Vier Stunden später wurde die Leiche von Adela Simmons in diesem Stand gefunden. Der Truck, den die Männer fuhren, war gestohlen. Wigley wurde mit dem Truck gefasst, Marek später in einem Geschäft. Schmuck, der Adela Simmons gehörte, wurde im Truck gefunden.

Marek blieb 26 Jahre bei seiner Aussage, dass Wigley die Frau ermordet habe. Obwohl andere Gefangene aussagten, dass Wigley ihnen gesagt habe, er habe die Tat begangen, wurden Mareks Berufungen abgelehnt. Wigley, der zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurde, wurde im Jahre 2000 im Gefängnis ermordet.

John Richard Marek wurde um 18.33 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
 

 

 

11.8.2009
North Carolina: Neue Verordnung zu rassistischen Einflüssen auf Todesurteile



RALEIGH - Die Generalversammlung von North Carolina stimmte dafür, als zweiter US-Bundesstaat zuzulassen, dass Anwälte Statistiken heranziehen, um damit die Einflüsse aufzeigen zu können, dass rassistische Vorurteile der Staatsanwaltschaft bzw. der Geschworenen sich bei Verhängungen der Todesstrafe ausgewirkt haben.

Der Senat stimmte am Mittwoch mit 25 zu 18 Stimmen für eine Maßnahme, die die NAACP und andere Fürsprecher in diesem Bundesstaat für notwendig halten, wo drei Schwarze aus dem Todestrakt auf freien Fuß gesetzt werden mussten. Sofern Gouverneurin Beverly Perdue dieses Gesetz unterzeichnet, wären es die Staaten North Carolina und Kentucky, die über ein derartiges Gesetz – den Racial Justice Act – verfügen.

Staatsanwälte, Sheriffs und Anwälte von Opfern befürchten jedoch, diese Maßnahme könnte Todesstrafenprozesse kompliziert oder gar unmöglich machen.

In North Carolina fanden in den letzten drei Jahren keine Hinrichtungen statt.
(Quelle: AP)


 

10.8.2009
Hinrichtungen in Missouri auf Eis



Im Moment ist am 8. Circuit Court eine Klage wegen der tödlichen Injektion anhängig. Hierdurch sind alle geplanten Hinrichtungen in Missouri gestoppt. Kenneth Baumruk, dessen Hinrichtung für letzten Freitag angesetzt war, erhielt durch diese Regelung einen Hinrichtungsaufschub.
 

 

30.7.2009
Erstes öffentliches Büro zur Verteidigung von Kapitalverbrechern in Texas angekündigt


Texas, das mehr Verurteilte hinrichtet als jeder andere Staat der Vereinigten Staaten, wird im nächsten Jahr sein erstes Büro zur Verteidigung von Kapitalverbrechen eröffnen. Dieses Büro soll Berufungen der Todestraktinsassen in Texas übernehmen nachdem jahrelang Berufungen von zugewiesenen privaten Pflichtverteidigern verpfuscht wurden.

Senator Rodney Ellis, der das Gesetz zu diesem Büro einbrachte, sagte, der Status Quo sei eine internationale Peinlichkeit gewesen. Das Gesetz wurde von einem ungewöhnlichen Bündnis der texanischen Anwaltskammer, dem Berufungsgericht und den Pflichtverteidigern unterstützt.
 
 
 
23.7..2009
Hinrichtungsaufschub für Roderick Newton, TX

 


Roderick Newston, dessen Hinrichtung für den 23. Juli angesetzt war, erhielt am Mittwoch einen Hinrichtungsaufschub vom texanischen Berufungsgericht (Texas Court of Criminal Appeals). Das Berufungsgericht wies ein untergeordnetes Gericht an herauszufinden, ob Newton ein neues Verfahren zusteht und, ob er geistig behindert ist.

Newton war schuldig befunden worden, in Jahr 1999 den 20-jährigen Jesus Montoya während eines Überfalls in Pleasant Grove entführt und ermordet zu haben.

 
Die Anwälte Newtons hatten geklagt, dass Newton kein faires Verfahren erhalten habe, da die Polizei Beweise, die die Glaubwürdigkeit des Mitangeklagten in Frage stellen würde, der Verteidigung vorenthalten hätte. Julian Williams, der Mitangeklagte, hatte in seiner ersten Aussage gesagt, er wisse nichts über das Verbrechen. Später machte Williams zwei völlig andere Aussagen und sagte, Newton habe Jesus Montoya erschossen als dieser um sein Leben bat. William bekannte sich nach seiner Aussage schuldig und wurde zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft unterstütze den Antrag der Verteidigung auf ein neues Verfahren und stimmte zu, dass die Polizei von Mesquite eine schriftliche Aussage Williams unterschlagen habe. Dennoch sagte Bezirksstaatsanwalt Craig Watkins, er glaube, dass Newton schuldig sei und würde ihn auch in einem neuen Verfahren wieder anklagen. Man müsse jedoch die Verantwortung übernehmen, Dinge auch beim Namen zu nennen.

Die Anwälte Newtons hatten außerdem geklagt, dass Newton wegen einer geistigen Behinderung nicht hinrichtungsfähig sei. Diesem stimmte die Staatsanwaltschaft nicht zu, doch das Gericht ordnete auch hier eine Untersuchung an.

Im Jahr 2002 entschied der US Supreme Court, dass geistig behinderte Menschen nicht hingerichtet werden dürfen, sie jedoch können wegen Kapitalverbrechen angeklagt und zu lebenslänglicher Haft verurteilt werden, wenn sie die Anklage gegen sich verstehen und an ihrer Verteidigung mitarbeiten können. Es wurde aber keine Grenze festgelegt, ab welchem IQ ein Mensch so zu behandeln ist, in mehreren Fällen wurde jedoch Angeklagten mit einem IQ unter 70 die Todesstrafe erspart.

Gerichtsunterlagen zufolge liegt Newtons IQ bei 61.

 

21.7..2009
Ohio: Marvallous Keene, 36, hingerichtet


Marvallous Keene wurde schuldig gesprochen, die Bande, die für die sogenannten „Weihnachtsmorde“ des Jahres 1992 verantwortlich war, angeführt und fünf der insgesamt sechs Opfer selbst ermordet zu haben.

Sieben Angehörige von Keenes Opfern wohnten seiner Hinrichtung am Morgen des 21. Juli in der Haftanstalt von Lucasville bei. Auf die Frage, ob er noch etwas sagen wolle, antwortete er: „Kein Kommentar, ich habe nichts zu sagen.“

Marvallous Keene wurde um 10.36 Uhr Ortszeit für tot erklärt. Er war der 1000. Mensch, der in den USA mit der Giftspritze umgebracht  wurde.
 

14.7..2009
Ohio: John Fautenberry, 45, hingerichtet


John Fautenberry wurde wegen Mordes an Joseph Daron jr., der ihn als Anhalter am 17. Februar 1991 mitgenommen hatte, zum Tode verurteilt und am Dienstag in Ohio hingerichtet.

Fautenberry gestand außerdem die Morde an vier weiteren Menschen, die er in drei anderen Staaten (Alaska, Oregon und New Jersey) während fünf Monaten 1990 bis 1991 verübt hatte.

John Fautenberry wurde um 10.37 Uhr Ortszeit für tot erklärt. Er verzichtete auf letzte Worte.

 

14.7.2009
Presseerklärung des Death Penalty Information Center vom 13.7.09
Illinois und Florida: Erneut zwei Häftlinge aus dem Todestrakt freigelassen
Allein im Jahr 2009 kamen fünf Todestraktinsassen frei


WASHINGTON, DC – Gegen Ronald Kitchen wurden sämtliche Anklagepunkte fallen gelassen und man setzte ihn auf freien Fuß, nachdem er fast 13 Jahre im Todestrakt verbracht hat für Morde, die die Staatsanwaltschaft ihm nach eigenen nun gemachten Angaben nicht nachweisen kann. Nur wenige Tage später kam Herman Lindsey aus der Todeszelle in Florida frei, nachdem der Oberste Gerichtshof dieses Bundesstaates einstimmig entschied, dass es in seinem Fall an hinreichenden Schuldbeweisen fehle. Im laufenden Jahr wurden bereits fünf Menschen entlastet und aus dem Todestrakt freigelassen, was die Gesamtzahl der seit 1973 aus dem Todestrakt Freigekommenen auf 135 erhöht. 51 dieser Entlastungen erfolgten seit Anfang 2000.

Am 7. Juli 2009 wurde Ronald Kitchen aus der Haft entlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft alle Anklagepunkte gegen ihn und seinen Mitangeklagten fallen gelassen hatte, da es nicht genügend Beweise gebe, sie erneut für fünf Morde im Jahr 1988 anzuklagen. "Es ist mir immer noch nicht richtig bewusst geworden", sagte Kitchen, als er das Gerichtsgebäude verließ, nachdem er mehr als zwei Jahrzehnte wegen der Morde hinter Gittern zugebracht hatte. "Es kommt mir ganz unwirklich vor."

Das Büro des Justizministers von Illinois ließ DNA-Tests durchführen, die zur Zeit der Tat so noch nicht zur Verfügung gestanden hatten, und die Ergebnisse belasteten weder Kitchen noch seinen Mitangeklagten Martin Reeves. Der Fall Kitchen wurde zusammen mit etwa 20 weiteren Fällen von Richter Paul Biebel dem Büro des Justizministers zur Prüfung übergeben, nachdem Foltervorwürfe bekannt wurden. Als die Gerichtsunterlagen und die Beweismittel neu überprüft wurden, kam das Büro zu dem Schluss, dass die Beweislage zu dürftig sei. Cara Smith, Stabschefin der Justizministerin von Illinois Lisa Madigan, sagte: "Wir haben eine sehr gründliche und unabhängige Untersuchung durchgeführt ... und entschieden, dass wir der Beweispflicht nicht nachkommen können."

Der Fall Kitchen bedeutet eine neuerliche Entlastung im Zusammenhang mit dem ehemaligen in Ungnade gefallenen Chicagoer Polizeichef Jon Burge. Kitchen hatte angegeben, unter Burge tätige Ermittler hätten ihn unter Folter dazu gezwungen, die Morde zu gestehen, sie hätten ihn unter anderem mit einem Telefon auf den Kopf geschlagen, Faustschläge ins Gesicht verpasst, in die Leiste geschlagen und ihn getreten. Erst Jahre nach Kitchens Verurteilung wurde Polizeichef Burge gefeuert, nachdem der Überprüfungsausschuss für die Polizeibehörde feststellte, Burge habe Folter angewandt. Derzeit wartet Burge auf den Beginn seines Prozesses wegen Behinderung der Justiz sowie wissentlicher Falschaussage im Zusammenhang mit einer Zivilklage hinsichtlich der gegen ihn vorgebrachten Foltervorwürfe.

Kitchen ist die 134. Person, die seit 1973 aus dem Todestrakt als unschuldig entlassen wurde, und in Illinois die 20. Person. "Die fünf Entlasteten aus diesem Jahr demonstrieren, dass Unschuldige in diesem Land immer noch Gefahr laufen, hingerichtet zu werden", sagte Richard Dieter, geschäftsführender Direktor des Death Penalty Information Center. "Die Risiken, die die Todesstrafe mit sich bringt, sind einfach zu groß, als dass man dieses Verfahren weiter zulassen dürfte. Eine derartig hohe Fehlerquote würde in keinem anderen Bereich der Gesellschaft geduldet, wo es um Menschenleben geht."

Im zweiten Fall entschied der Oberste Gerichtshof von Florida am 9. Juli 2009 einstimmig, Herman Lindsey sei freizusprechen und aus dem Todestrakt auf freien Fuß zu setzen, mit der Begründung, es lägen nicht genügend Beweise vor, ihn schuldig zu sprechen. Lindsey wurde 2006 schuldig gesprochen, zwölf Jahre vorher einen Mord begangen zu haben. Dem Gericht zufolge habe "der Bundesstaat keine Beweise vorlegen können, die Lindsey zur Tatzeit mit dem Tatort in Verbindung brächten", damit könne man die einbrachten Beweise "genausogut mit einer begründeten Unschuldsvermutung in Einklang bringen".

Laut der DPIC-Liste der Unschuldigenfälle ist Lindsey der 135., der seit Wiedereinführung der Todesstrafe aus dem Todestrakt als unschuldig freikam, und im Jahr 2009 bereits der fünfte. In Florida ist er der 23. Unschuldige; dieser Bundesstaat hat in den USA bislang die meisten Entlastungen dieser Art vorzuweisen.

In die DPIC-Liste werden ehemalige Todestraktinsassen aufgenommen, die von allen Anklagepunkten freigesprochen wurden, welche zu ihrem Todesurteil geführt hatten, deren Anklage von der Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde oder die aufgrund ihrer Unschuld vollständig begnadigt wurden.

CONTACT: Corinne Farrell
Communications Director
001 (202) 289-2275, cfarrell@deathpenaltyinfo.org
 

 

13.7.2009
Hinrichtungsaufschub für Paul Powell, VA


Der US Supreme Court gewährte am Montag Paul Warner Powell einen Hinrichtungsaufschub. Die Hinrichtung von Powell war ursprünglich für den Dienstag Abend angesetzt.

Powell, der sich für die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl entschieden hatte, wurde im Jahr 2000 für schuldig befunden, die 16-jährige Stacie Reed erstochen zu haben, sich danach im Haus versteckt und die jüngere Schwester des Opfers zu vergewaltigen und töten versucht zu haben. Kristie Reed, die in den Bauch gestochen und deren Kehle durchschnitten war, überlebte und identifizierte Powell als den Angreifer.

Der Oberste Gerichtshof hob Powells ersten Schuldspruch auf, doch danach schrieb Powell einen prahlerischen Brief an die Staatanwaltschaft, in dem er weitere Details des Verbrechens beschrieb. Da er die versuchte Vergewaltigung an Stacie Reed zugab, wurde Powell ein zweites Mal vor Gericht gestellt und erhielt die Todesstrafe.

Der nun gewährte Hinrichtungsaufschub soll den Richtern Zeit geben zu entscheiden, ob die Klage Powells, dass das zweite Gerichtsverfahren sein verfassungsmäßiges Recht gegen Doppelbestrafung verletzt habe, angehört werden soll. Sollte das Gericht entscheiden, die Klage nicht zuzulassen, würde Virginia einen neuen Hinrichtungstermin festsetzen. Das Gericht wird sich Ende September wieder zusammensetzen.

Auch einem zweiten Gefangenen wurde ein Hinrichtungsaufschub gewährt: wie der Anwalt von Kenneth Mosley, TX, mitteilte, erhielt auch er einen Hinrichtungsaufschub. Wahrscheinlich wird hier ein neuer Hinrichtungstermin für frühestens Ende August festgesetzt. Das Gericht wartet auf eine Entscheidung des US Supreme Court in einem anderen Fall.
 

09.7..2009
Oberster Gerichtshof von Florida ordnet Freilassung von Todestraktinsassen an


Im Jahr 2006 wurde Herman Lindsey, 36, wegen Mordes an Joanne Mazollo vom Pfandleihhaus Big Dollar verurteilt.

Am Donnerstag ordnete der Oberste Gerichtshof von Florida einstimmig an, diesen Häftling aus dem Todestrakt auf freien Fuß zu setzen, da die Beweise nicht ausreichten, ihn des Mordes an einer Mitarbeiterin eines Pfandleihhauses in Fort Lauderdale schuldig zu sprechen.

Drei der Obersten Richter gingen sogar noch einen Schritt weiter als ihre Kollegen; sie gaben eine Stellungnahme ab, worin sie die Auffassung vertreten, das Gericht in Broward County habe "einen Fehler gemacht", da es einem
Staatsanwalt nicht Einhalt gebot, als er die Geschworenen aufzupeitschen versuchte, als diese darüber zu befinden hatten, ob sie für Herman Lindsey die Todesstrafe fordern sollten.

2006 wurde Lindsey für den Mord an Joanne Mazollo vom Pfandleihhaus Big Dollar zum Tode verurteilt. Erst zwölf Jahre nach der Tat löste ein Polizeibeamter aus Fort Lauderdale den bis dahin ungeklärten Fall.

Während des Gerichtsverfahrens brachte die Staatsanwaltschaft zahllose Beweise ein, die nahelegten, Lindsey und ein weiterer Mann namens Ronnie LoRay hätten die Tat begangen. LoRay bekannte sich später schuldig. Eine vernichtende Aussage gegen Lindsey, der über ein langes Vorstrafenregister verfügte, kam von einem ehemaligen Häftling aus dem Gefängnis von Broward County. Er gab an, Lindsey habe zugegeben, eine Zeugin eines Überfalls getötet zu haben.

"Wir sind uns zwar einig, dass die vorliegenden Beweise in der Tat verdächtig erscheinen, doch selbst ein großer Zweifel, der Berufungskläger habe das ihm zur Last gelegte Verbrechen begangen, reicht nicht aus, den Schuldspruch aufrecht zu erhalten", entschied das Gericht.

Nach dem Schuldspruch versuchte Lindsey, die Geschworenen dazu zu bringen, ihn vor der Todesstrafe zu verschonen. Der in der Gerichtsentscheidung nicht namentlich aufgeführte Staatsanwalt hätte Lindsey in der Phase der Strafbemessung über seine Kindheit befragen sollen.

Doch statt dessen befragte er Lindsey zu Einzelheiten der Tat.

"Weshalb haben Sie ihr eine Pistole an den Kopf gehalten und abgedrückt?" fragte der Staatsanwalt. "Das habe ich nicht", antwortete Lindsey.

Lindseys Verteidiger legte Einspruch ein, dem jedoch nicht stattgegeben wurde. Der Staatsanwalt fuhr fort und fragte Lindsey weiter: "...dann haben die Geschworenen also Unrecht?"

"Ich denke, die Geschworenen irren sich", sagte Lindsey.

All dies hätte nicht stattfinden dürfen, schrieb Peggy A. Quince, Richterin am Obersten Gerichtshof.

"Das erstinstanzliche Gericht hat seinen Ermessensspielraum missbraucht", schrieb Quince. "Das kann nicht als unerheblicher Fehler bezeichnet werden. Die Kommentare der Staatsanwaltschaft waren nicht nur unvorschriftsmäßig, sondern sie wirkten sich auch schädlich aus, sie hatten offenbar zum Ziel, die Geschworenen aufzupeitschen."

Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Verteidigung, noch Richterin Eileen M. O'Connor vom Gericht in Broward waren für Kommentare erreichbar.
(Quelle: Marc Caputo, Miami Herald)

 

09.7..2009
Oklahoma: Michael DeLozier, 32, hingerichtet


Michael P. DeLozier wurde am Donnerstag im Oklahoma State Penitentiary, McAlester, hingerichtet. Er wurde wegen zweifachen Mordes zum Tode verurteilt.

Gerichtsunterlagen zufolge hatten 1995 DeLozier und zwei Mittäter dem 60-jährigen Orville Lewis Bullard und dem 54-jährigen Paul Steven Morgen auf deren Campingplatz aufgelauert, sie erschossen und ihren Truck und Campingsachen gestohlen. Die Staatsanwaltschaft sagte, DeLozier hätte das Camp danach angezündet und die Leichen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Michael P. DeLozier wurde um 18.10 Uhr Ortszeit für tot erklärt.


 

7.7.2009
Illinois: Zwei Männer nach Jahrzehnten unschuldig aus der Haft entlassen


Vor 18 Jahren wurde Marlin Reeves für einen 5-fachen Mord zu viermal Lebenslänglich, Ronald Kitchen zum Tode verurteilt. Am Dienstag wurden beide Männer aus der Haft entlassen, nachdem ihnen ein neues Verfahren gewährt wurde, die Staatsanwaltschaft jedoch entschied, die Klage fallenzulassen, da nicht genügend Beweise für einen Schuldspruch vorliegen und danach gemeinsam mit der Verteidigung um Aufhebung des Urteils bat.

Die Verurteilung der beiden Männer erfolgte hauptsächlich aufgrund eines Geständnisses von Ronald Kitchen vor der Polizei, dass er im Jahr 1988 Deborah Sepulveda, 26, und Rose Marie Rodriguez, 30, sowie die drei im Haus befindlichen Kinder wegen einer Drogenschuld ermordet habe. Ronald Kitchen belastete in seinem Geständnis auch Marlin Reeves. Doch schon im Gerichtsverfahren sagte Kitchen, dass er von der Polizei zu dem Geständnis gezwungen wurde und während des Verhöres geschlagen. Auch sein ehemaliger Anwalt hatte gesehen, wie Kitchen von Polizisten geschlagen wurde, konnte jedoch nicht als Zeuge aussagen, da er Kitchen vertrat.

Ein Zeuge der Staatsanwaltschaft, Willie Williams, ein Gefängnisspitzel, sagte aus, dass Kitchen ihm in zwei Telefonaten die Morde gestanden habe, auch Reeves hätte ihm gegenüber Bemerkungen gemacht, die ihn mit der Tat in Verbindung brächten. Doch Telefonaufzeichnungen zeigten, dass es an den angegebenen Tagen keine Gespräche zwischen Williams und Kitchen gegeben hatte. Und die Staatsanwaltschaft sagte der Verteidigung nicht, dass Williams im Gegenzug für seine Aussage früher aus der Haft entlassen wurde.

Anwalt Michael Gill, der Reeves vertrat und Thomas Geraghty, Kitchens Anwalt beschwerten sich, dass es zwei Jahrzehnte gedauert hatte, bis ihre Klienten freikamen. Geraghty sagte, dass viele Leute, die die Beweislage im Fall angeschaut hätte, unabhängig von ihnen gesagte hätten, dass sie überrascht seien, dass es in diesem Fall überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen war.

Marlin Reeves und Ronald Kitchen wurden bereits im August 1988 festgenommen und haben daher fast 21 Jahre unschuldig im Gefängnis verbracht. Von diesen fast 21 Jahren verbrachte Kitchen 13 Jahre im Todestrakt.

Das Chicago Public Radio berichtete, dass Kitchen und Reves das Gericht bitten werden, ihnen ihre Unschuld in einem Zertifikat zu bestätigen. Eine Sprecherin des Justizministeriums von Illinois sagte, dass sie diese Bitte wahrscheinlich unterstützen werden. Nur mit einem solchen „Declaration of actual innocence” haben die Männer in Illinois ein Anrecht auf ca. 200.000 US$ an Kompensationszahlungen vom Staat.

Das Death Penalty Information Center prüft bereits, ob Ronald Kitchen die strengen Kriterien erfüllt, um als „exoneree“ (unschuldig aus dem Todestrakt Entlassener) zu gelten. Sollte dies der Fall sein, dann steigt die Zahl der in den USA seit Wiedereinführung der Todesstrafe unschuldig Entlassenen auf 134.

Ein Video (engl.), in dem Ronald Kitchen und seine Anwälte über den Fall sprechen, finden sie hier.


 
 

 

Die 200. Hinrichtung in Texas

 

Am 2. Juni soll unter Gouverneur Rick Perry der 200.
staatlich legitimierte Mord stattfinden.
Neben Japan ist die USA die einzige Demokratie , die
nach wie vor an der Todesstrafe festhält. Diese gegen
jede ethische Grundnorm verstoßende staatliche
Anmaßung, über Leben und Tod zu entscheiden, verdient
international Ächtung und Protest!
Bitte nutzt die Chance, Eure Stimme laut werden zu
lassen, und beteiligt Euch an dem weltweiten Protest
anlässlich dieses traurigen Rekords...


Ruft am Tag der Hinrichtung Gouverneur Perry an:
512-462-1782
 

Schreibt Faxe:

( 512)463-1849
 

Unterschreibt die Petition:
 

http://www.protest200executions.com/petition.php
 

 

Ich möchte mich im Voraus bei allen bedanken, die diese
Aktion unterstützen und eindeutig Stellung beziehen!
 

 

Montag, 5.5.09

Eil-Aktion
Zwei jugendliche Straftäter im Iran in Gefahr, am Mittwoch hingerichtet zu werden!

Nach Aussage des Anwaltes Mohammad Mostafaei haben die jugendlichen Straftäter Amir Khaleghi und Safar Angooti einen Hinrichtungstermin für diesen Mittwoch bekommen.

Der heute 18-jährige Amir Khaleghi wurde vor zwei Jahren für schuldig befunden, Ali Malekpour ermordet zu haben. Amir war betrunken und geriet in einen Streit, hierbei wurde Ali mit dem Messer in die Brust gestochen. Als Amir wieder nüchtern war, erinnerte er sich an die Ereignisse, bereute sie und stellte sich der Polizei. Das Gericht sprach ihn des Mordes schuldig und verurteilte ihn zum Tode.

Safar Angooti wurde mit 17 Jahres des Mordes an einem Rivalen für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.

Da die Zeit drängt schreibt bitte Faxe, e-mails oder ruft an!

Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Head of the Judiciary
Email: info@dadiran.ir (In Betreffzeile bitte schreiben: FAO Ayatollah Shahroudi)
Anrede: Your Excellency

Alireza Jamshidi
Judiciary spokesperson
Email: info@a-jamshidi.ir
Anrede: Dear Sir

Ali Reza SHEIKH ATTAR
Botschafter der Islamischen Republik im Iran
e-mail:iran.botschaft@t-online.de
Tel. 030/84353399 & 030/ 843530
Fax 030/84353535

Es ist immer am Besten, wenn möglichst viele selbst formulierte Schreiben eingehen, Du kannst  jedoch auch gerne diesen Musterbrief verwenden:

Dear (Anrede),
It got to my knowledge that the jouvenile offenders Amir Khaleghi and Safar Angooti are in imminent danger to get executed on Wednesday May 6th.
I want to remind you that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18.
Therefore I urge the Republic of Iran to stop these executions and commute the sentences of these offenders who were 16 and 17 years old at the time of their alledged crime!
Yours sincerely,
(Unterschrift)

 

 

Im Mai 2009

 

Journey of Hope

 

Nicht in unserem Namen!

 

**Mordopferangehörige**
**Unschuldig aus dem Todestrakt Entlassene**
**Angehörige von Menschen im Todestrakt**

sprechen über ihre Erfahrungen mit der Todesstrafe

 
Terry Steinberg, Bill Pelkes, Ray Krone
 
 

Danke an diese 3 Redner, die Wissen, Photos, und Angelesenem ein greifbares, menschliches und zutiefst berührendes Antlitz verliehen!!!
 Nach viel theoretischer Auseinandersetzung mit dem Thema Todesstrafe,dem Schreiben vieler Petitionen   und der nunmehr langjährigen Brieffreundschaft mit einem in Texas einsitzenden sehr außergewöhnlichen Menschen (den ich leider noch nie besuchen konnte...)war dieser  Abend in Wiesbaden mein erster direkter Kontakt mit Menschen, die unmittelbar von diesem Grauen betroffen sind oder waren. Ich war zutiefst berührt- und weiß jetzt noch mehr, dass meine Haltung richtig und mein Bemühen im klitzekleinen Rahmen etwas zu bewegen sinnvoll ist. "You can make a different"- würde Bill wohl sagen...
 Ich bin froh, dass ich diesen 3 Menschen  begegnen durfte- und kann diese Veranstaltung nur jedem wärmsten ans Herz legen....

Weitere Tourdaten sind:

 

Dienstag, 5.5.2009, 20 Uhr
FREIBURG
- öffentliche Veranstaltung -
Hörsaal 1010 Kollegiengebäude I der Universität Freiburg
Veranstalter: Amnesty International, Bezirk Südbaden



Mittwoch, 6.5.2009, 20 Uhr
AUGSBURG
- öffentliche Veranstaltung -
Gaststätte Werachau, Schöpplerstr. 24
Veranstalter: Amnesty International, Gruppe Augsburg (1629)


Donnerstag, 7.5.2009, 18.30 Uhr
MÜNCHEN
- öffentliche Veranstaltung -
Ludwig-Maximilians-Universität München, Geschwister-Scholl-Platz 1 (U-Bahn-Haltestelle: Universität)
Veranstalter: ELSA München e.V.
Die Veranstaltung wird bei Bedarf gedolmetscht.



Freitag, 8.5.2009, 19 Uhr
RAVENSBURG
- öffentliche Veranstaltung -
Café des Hl.- Geist - Spitals, Ravensburg
Veranstalter: Amnesty International, Gruppe Ravensburg-Weingarten (1448)
Die Veranstaltung wird gedolmetscht.

Sonntag, 10.5.2009, 20 Uhr
KONSTANZ
- öffentliche Veranstaltung -
Ev. Petrusgemeinde, Bushaltestelle Friedhof
Veranstalter: Amnesty International, Gruppe Konstanz (1243)
Die Veranstaltung wird gedolmetscht.

Montag, 11.5.2009, 19.30 Uhr
BAD MERGENTHEIM
- öffentliche Veranstaltung -
Ev. Gemeindezentrum, Härterichstr. 18
Veranstalter: Initiative gegen die Todesstrafe e.V. und Mädchenrealschule St. Bernhard
Die Veranstaltung wird gedolmetscht.

Dienstag, 12.5.2009, 14 Uhr
ADELSHEIM
- geschlossene Veranstaltung -
Eckenberg Gymnasium
Sponsor: DONNÉ - Hydraulik GmbH, Boxberg

Dienstag, 12.5.2009, 19.30Uhr
GELNHAUSEN
- öffentliche Veranstaltung -
Romantisches Haus
Veranstalter: Amnesty International, Gruppe Gelnhausen (1408) und Initiative gegen die Todesstrafe e.V.

Mittwoch, 13.5.2009, abends
HAUNETAL
- öffentliche Veranstaltung -
Hermann Lietz-Schule Schloss Hohenwehrda, 36166 Haunetal
Veranstalter: Hermann Lietz-Schule Schloss Hohenwehrda

Donnerstag, 14.5.2009, 19 Uhr
MAGDEBURG
- öffentliche Veranstaltung -
Gebäude 40B (Zschokkestraße) der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Raum 337
Veranstalter: Amnesty International, Gruppe Magdeburg (1064)
Die Veranstaltung wird gedolmetscht.

Freitag, 15.5.2009, 15.30 Uhr
POTSDAM
- öffentliche Veranstaltung -
Campus Griebnitzsee (SBhf Griebnitzsee), Haus 6, Hörsaal 03 der Universität Potsdam
Veranstalter: ELSA-Potsdam e.V.
Die Veranstaltung läuft komplett auf Englisch.

 
 
 
 
 
 
 
 
10. Dezember 2008: 60 Jahre Menschenrechte
„Das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“
 

Presserklärung der Initiative gegen die Todesstrafe e.V.
zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2008

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2008 fordert die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. die weltweite Abschaffung der Todesstrafe!

Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, als das von „allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“.

In der Präambel finden sich die Worte „da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen…“

Ein Blick zurück in die Geschichte zeigt, dass im Jahr 1948, dem Jahr der Verkündung der Erklärung der Menschenrechte, gerade mal 8 Staaten auf die Todesstrafe verzichteten. 1978 waren es immerhin schon 19. Derzeit wenden 122 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an, 74 halten an ihr fest.

Im Jahr 2007 wurden mindestens 1591 Hinrichtungen in 25 Ländern weltweit dokumentiert.

91 Prozent davon fanden in sechs Ländern statt: China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und den USA. Mehr als 20.000 Menschen warten derzeit in Todeszellen weltweit auf ihre Hinrichtung.

Ist der statistische Rückgang der Todesstrafe nun Grund zu weniger oder mehr Empörung des menschlichen Gewissens?

Sicher ist: die Tatsache, dass 60 Jahre nach Verkündung der Charta der Menschenrechte, in deren Artikel 3 an erster Stelle das „Recht auf Leben“ zu finden ist, immer noch 74 Staaten die Todesstrafe praktizieren, 20.000 Menschen unter größtenteils menschenunwürdigen Bedingungen auf die Vollstreckung dieser barbarischen Strafe warten, ist Grund genug „das Gewissen der Menschheit mit Empörung“ zu erfüllen!

Insbesondere gilt dies für einen demokratischen „Rechtsstaat“ wie die USA, deren internationale Glaubwürdigkeit durch das Festhalten an dieser anachronistischen und barbarischen Strafe massiv untergraben wird.

Laut Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat Jeder „Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe …..oder sonstigem Stand“.
In der Realität ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Afroamerikaner zum Tode verurteilt wird etwa vier Mal höher als bei einem weißen Angeklagten.

Trotz aller historischen Erfolge im Kampf gegen die Todesstrafe, dürfen wir nicht aufhören, unserer Empörung über diese barbarische und ultimative Verletzung der Menschenrechte, nämlich des fundamentalen Rechts auf Leben, Ausdruck zu verleihen!

Auf dass das „von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ nicht nur ein frommer Wunsch bleiben möge!

Susanne Cardona
Vorsitzende
Initiative gegen die Todesstrafe e.V.

http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/

 

10.1.08

Hier findet Ihr eine Petition, die verlangt, dass die Richterin, deren Büro pünktlich um 17.00 Uhr schloss, zur Rechenschaft gezogen wird.

(Siehe Nachricht vom 6.10.07)

Zur Petition

30.11.07

Symbolisches Leuchten gegen Todesstrafe in Nürnberg

 
An der am 30. November 2007 auf Initiative der Gemeinschaft „Sant’Egidio“ zum sechsten Mal stattfindenden Aktion „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ beteiligt sich auch die Stadt Nürnberg wieder: Ab etwa 16.45 Uhr wird in der Straße der Menschenrechte die Säule Nummer drei mit der Aufschrift „Recht auf Leben“ grün beleuchtet. Weltweit beteiligen sich rund 700 Städte, darunter mehr als 30 Hauptstädte, an dem symbolischen Akt, bei dem charakteristische Einrichtungen farbig angestrahlt werden.
Bei der weltweiten Aktion werden beispielsweise in Rom das Kolosseum und in Brüssel das Atomium farbig angeleuchtet. Mit dieser Geste, die von einer Reihe von öffentlichen Veranstaltungen begleitet wird, wollen die Organisatoren ihren Protest gegen die Unmenschlichkeit der Todesstrafe zum Ausdruck bringen. Auch die Stadt Nürnberg setzt ein sichtbares Zeichen gegen die Todesstrafe, indem wie im vergangenen Jahr eine Säule in der Straße der Menschenrechte beleuchtet wird. Der Strom wird vom Germanischen Nationalmuseum gesponsert. Neben der Frankenmetropole sind mehr als 50 Städte dabei, darunter München, Berlin, Frankfurt und Aachen.
Die Gemeinschaft „Sant’Egidio“ ist eine christliche Laienbewegung mit 50 000 Mitgliedern in 70 Ländern der Welt, die sich für Frieden und Gerechtigkeit einsetzt. Sie hat unter Beteiligung zahlreicher Organisationen die Aktion „Städte für das Leben“ gegründet. Der 30. November wurde für den Aktionstag gewählt, weil an diesem Tag im Jahr 1786 das Großherzogtum Toskana als erster Staat der Welt Folter und Todesstrafe für abgeschafft erklärte. 1998 initiierte die Gemeinschaft „Sant’Egidio“ eine internationale Unterschriftenkampagne für ein Moratorium der Todesstrafe. Bis heute wurden dabei über fünf Millionen Unterschriften gesammelt.
Besonders in den vergangenen Monaten hat sich einiges in Sachen Abschaffung der Todesstrafe getan. So haben Ruanda, Kirgisien und Gabun die Todesstrafe abgeschafft. In Usbekistan wurde ein entsprechendes Gesetz erlassen, das ab 1. Januar 2008 in Kraft tritt; in Burundi wird zur Zeit ein solches Gesetz vorbereitet. Von Bedeutung ist eine neue Entwicklung in China: Vor einigen Monaten verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das die Hinrichtungen einer besseren Kontrolle unterstellt, indem nun der Oberste Gerichtshof jedes Todesurteil bestätigen muss. In den USA wurde in verschiedenen Bundesstaaten ein Moratorium verhängt, weil sich die Gerichte mit Klagen gegen die Todesspritze beschäftigen, in denen vorgebracht wird, dass sie als grausame Strafe nicht der Verfassung entsprechen würde. Als großer Erfolg im Einsatz gegen die Todesstrafe gilt vor allem, dass sich am 15. November 2007 der Menschenrechtsausschuss der UNO-Vollversammlung mit klarer Mehrheit für einen weltweiten Stopp aller Hinrichtungen ausgesprochen hat (99 Staaten stimmten dafür, 52 dagegen, 33 Enthaltungen). Nun wird die Resolution in die UNO-Vollversammlung eingebracht, in der wahrscheinlich Anfang Dezember abgestimmt wird.

 

17.11.07

UN-Menschenrechtsausschuss für Abschaffung der Todesstrafe

New York - Der Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung hat sich mit klarer Mehrheit für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen. Nach zweitägiger teilweise hitziger Debatte wurde ein Resolutionsentwurf in New York mit 99 zu 52 Stimmen angenommen. 33 Staaten enthielten sich. In der Debatte ergab sich die seltene Konstellation, dass sich die USA mit dem Iran und Syrien in einem Lager wiederfanden. Der US-Vertreter in dem Gremium, Robert Hagan, sagte, die Gegner der Todesstrafe hätten einen sehr grundsätzlichen Standpunkt, das Völkerrecht kenne aber kein Verbot der Todesstrafe. Die US-Delegation brachte - wohl auch mit Blick auf die Debatte im laufenden US-Wahlkampf - einen Änderungsantrag ein, der den Schutz des Lebens von ungeborenen Kindern forderte. Dieser Antrag wurde ebenso abgelehnt wie andere Änderungsanträge.
Der Resolutionsentwurf für die UN-Vollversammlung wurde von der Europäischen Union und 60 weiteren Staaten eingebracht. Der italienische UN-Botschafter Marcello Spatafora äußerte dabei die Hoffnung, dass die Entschließung nun auch im Plenum der Vollversammlung eine Mehrheit finden werde. Dort scheiterten entsprechende Initiativen 1994 und 1999. Sollte die Vollversammlung die Resolution annehmen, dann wäre dies für die 192 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zwar rechtlich nicht bindend, es hätte aber ein hohes moralisches Gewicht.
In der Resolution werden alle Länder, in denen es die Todesstrafe noch gibt, aufgerufen, die internationalen Standards zur Wahrung der Rechte der Häftlinge zu achten. Die Vollstreckung der Todesstrafe sollte ausgesetzt werden, wobei die vollständige Abschaffung erwogen werden sollte. In der Resolution werden zudem alle Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, aufgefordert, sie nicht wieder einzuführen.

7.11.07

Petition mit  5 Millionen  Unterschriften

Die oben stehende Petition  mit fünf Millionen Unterschriften gegen die Todesstrafe soll am Freitag, 9.11.07  dem Präsidenten der 62. UN-Vollversammlung, dem mazedonischen Politiker, Diplomaten und Zeitungsmanager Srgjan Kerim, überreicht werden. Die Unterzeichner aus 153 Ländern verlangen darin eine weltweite Aussetzung der Exekutionen, wie die Gemeinschaft Sant'Egidio laut Kathpress am Mittwoch in Rom mitteilte. Die UN-Vollversammlung will Anfang November über eine Resolution abstimmen, die ein internationales Moratorium gegen die Todesstrafe verlangt.

 

31.19.07

Georgia Supreme Court stoppt Hinrichtung von Earl W. Berry

Inzwischen haben seit Anfang 2006 insgesamt 44 mal US-Gerichte eine Hinrichtung aufgrund gerichtlicher Eingaben von Häftlingen ausgesetzt. 37 der 38 Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe exekutiert wird, benutzten den umstrittenen Giftcocktail als Hinrichtungsmittel.

Gegner der Todesstrafe und Experten glauben daran, dass der Oberste Gerichtshof der USA gewillt ist, Hinrichtungen mit der Giftspritze in Zukunft zu verbieten.

 

 

23.10.07

Georgia Supreme Court stoppt Hinrichtung von Curtis Osborne

Auch bei diesem Hinrichtungsaufschub nahm das Gericht Bezug auf die anstehende Entscheidung des US Supreme Courts über die Verfassungsmäßigkeit der Giftspritze. Es ist USA weit der 8. Hinrichtungsaufschub in Folge

19.10.07

Georgia Supreme Court stoppt Hinrichtung von Jack Aldermann

Das oberste Gericht von Georgia stoppte am Donnerstag die für heute geplante Hinrichtung uns setzte damit ein Signal, dass dem Staat keine Hinrichtungen erlaubt werden, bis der US Supreme Court über die Verfassungsmäßigkeit der Giftspritze entschieden hat. Für Dienstag ist in Georgia noch eine weitere Hinrichtung angesetzt, aber die Anwälte rechnen damit, dass auch diese Hinrichtung ausgestzt werden wird.
Richard Dieter vom Death Penalty Information Center in Washington kommentierte den neuen Hinrichtungsaufschub folgendermaßen: " Es scheint sicher, dass ein nationales Moratorium in Kraft ist bis der US sUpreme Court eine Entscheidung im Kentuck Fall getroffen hat. Das Muster scheint klar. Die niedrigeren Instanzen haben diese Nachricht erhalten."

18.10.07

Todesspritzen-Debatte stoppt Henker

Die Diskussion um Für und Wider der Giftspritze in den USA hat Folgen: Die Zahl der Exekutionen im Land ist auf den niedrigsten Wert seit zehn Jahren gefallen. In etlichen Bundesstaaten sind Hinrichtungen gerichtlich ausgesetzt. Jüngster Fall: Virginia.

Washington - Der Oberste Gerichtshof der USA stoppte gestern die Hinrichtung von Christopher Scott Emmett, wenige Stunden, bevor dieser mit einer Giftinjektion hätte getötet werden sollen. Der 36-Jährige war verurteilt worden, weil er 2001 einen Kollegen mit dem Ständer einer Messinglampe erschlagen hatte. Gerichte in Nevada und Texas haben ebenfalls Hinrichtungen verschoben, die für dieses Jahr geplant waren.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,512262,00.html

16.10.07

Oberster Gerichtshof setzt Hinrichtung in Nevada aus

Wenige Stunden, bevor William Castillo hätte sterben sollen, kam der Beschluss des Obersten Gerichtshofs des US-Bundesstaats Nevada: Die Hinrichtung per Giftspritze wird gestoppt. Die Entscheidung heizt die Debatte an, ob der Staat human töten kann - oder nicht.

Der 34 Jahre alte Castillo hätte eigentlich gestern hingerichtet werden sollen. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU hatte aber gegen die Hinrichtung mit der Giftspritze geklagt. Der vorgesehene Giftcocktail sei so stark, dass unmöglich festgestellt werden könne, ob Castillo bei der tödlichen Injektion starke Schmerzen erleiden müsse. Die ACLU muss nun binnen 20 Tagen dem Gericht weitere Beweise für ihre Behauptungen vorlegen.
Der Einsatz der Giftspritze ist nach mehreren fehlgeschlagenen Hinrichtungen in den USA äußerst umstritten. Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte am 25. September eine Klage von zwei zum Tode Verurteilten aus dem Bundesstaat Kentucky zugelassen, die diese Tötungsmethode für verfassungswidrig halten. Im Anschluss hatten mehrere Bundesstaaten Hinrichtungen ausgesetzt. Die obersten Richter wollen sich Anfang 2008 mit der Rechtmäßigkeit der Giftspritze befassen.

 

 

11.10.07

Der Skandal um das pünktlich schließende Büro eines texanischen Gerichtes hat ein Nachspiel.
Weil Büroangestellte nicht bereit waren, 20 Minuten länger im Büro zu bleiben um einen Aufschubantrag anzunehmen wurde wenig später Michael Richards mit der Giftspritze ermordet.
Anwälte erhoben jetzt Beschwerde gegen das betreffende Gericht.
 

 

11.10.07

Mahnwache

An einem Baukran aufgeknüpft
Drei Baukräne, von deren Spitzen die Toten baumeln. Ein dickes langes Seil, an dem die Leichen in Reihe hängen. Die Fotos sind deutlich, schrecklich, und können doch das ganze Ausmaß nicht erfassen: 177 Menschen. So viele waren es im vergangen Jahr. 177 vollstreckte Todesurteile, allein im Iran.

"Die Todesstrafe ist die erbärmlichste Form des bewussten Mordes", verkünden Plakate am gestrigen Welttag gegen die Todesstrafe. Auch auf der Zeil, wo dutzende Exil-Iraner gegen die Todesstrafe in ihrer Heimat demonstrierten. "Wir wollen zeigen, wie die Menschen im Iran auf der Straße hingerichtet werden", sagt Shahnaz Morattab vom "Internationalen Komitee gegen Steinigung und Hinrichtung". Denn Iran liegt nicht nur auf dem weltweiten zweiten Platz, gleich hinter China, dem Land, das 2006 mindestens 1010 Menschen zum Tode verurteilte.


Im Iran werden die meisten zum Tode Verurteilten in aller Öffentlichkeit gehängt. Auf Marktplätzen, an belebten Straßen, an Kreuzungen.
 

9.10.08

Bush will Todesstrafe verhindern
Der republikanische US-Präsident kämpft gegen das republikanische Texas



Washington. George W. Bush kämpft gegen die Todesstrafe? Es gibt noch Nachrichten, die rundheraus verblüffen. Ausgerechnet dem Bundesstaat Texas, in dem er als Gouverneur Mitverantwortung für 152 Hinrichtungen trug, will der US-Präsident die Vollstreckung eines Todesurteils verbieten. An der Seite von Menschenrechtsgruppen, Kirchen, internationalen Organisationen und Rechtsanwälten fordert Bush ein neues Verfahren für den verurteilten Mörder Jose Medellin.

 

 

9.10.07

30. November
("Cities for life - cities against the Death Penalty)
Dies ist ein jährlich wiederkehrendes Event, das im Jahre 2002 von der in Rom basierenden "Gemeinschaft Sant' Egidio" begonnen wurde und von mehreren Mitgliedern der "World Coalition Against The Death Penalty" unterstützt wird (http://www.santegidio.org/de/pdm/index.htm). Jedes Jahr wird an den Geburtstag der erstmaligen Abschaffung der Todesstrafe in einem europäischen Staat, im Grossherzogtum Toscana anno 1786, mit der speziellen Beleuchtung eines bekannten Gebäudes in der Stadt erinnert, so z.B. das Kolosseum in Rom oder der Moneda Palast in Santiago de Chile oder anderen.
Im 2006 haben sich insgesamt 534 Städte weltweit dieser Aktion angeschlossen und am Abend des 30. November ein Gebäude beleuchtet.
 

 

9.10.07

 

Rio de Janeiro.
Viele lateinamerikanische Regierungen haben bezüglich der Todesstrafe noch keinen Standpunkt bezogen, bzw. diesen offiziell erklärt.
Dennoch deuten viele Anzeichen darauf hin, dass der größte Teil dieser Region ein Moratorium für die Abschaffung der Todesstrafe unterstützen wird! *onlex10*

9.10.07

 

Lissabon
Anlässlich der EU- Konferenz "Europa gegen die Todesstrafe" halten heute Pressesprecher der Weltkoalition gegen die Todesstrafe eine Pressekonferenz in Lissabon, Portugal.

 

3.10.07

Der "Erfinder" der Giftspritze selbst hat Zweifel an der lethalen Injektion . "Es ist vielleicht an der Zeit, das zu ändern", sagte Dr. Jay Chapman kürzlich in einem Interview. "Es gibt zu viele Probleme, die entstehen können." Chapman hat auch eine Idee, wie man solche Probleme vermeiden könnte: durch die Guillotine. Das sei die einfachste Methode, und er hätte nichts dagegen, wenn sie eingeführt würde, zitierte ihn der Sender CNN. "Der Person wird der Kopf abgeschnitten, und das ist das Ende."

( http://derstandard.at/?url=/?id=3058397 )

 

 

6.10.07

Weil ein Gericht in Texas pünktlich Feierabend machen wollte, ist Michael Richards am 25.9. 07 mit einer Giftspritze hingerichtet worden. Die zuständigen Büroangestellten seien nicht bereit gewesen, 20 Minuten länger am Platz zu bleiben, um einen Aufschubsantrag entgegenzunehmen, berichtete die texanische Presse am Mittwoch.

Der Hintergrund:Am 25.September nahm der oberste Gerichtshof der USA einen Einspruch gegen die verfassungsmäßigkeit der Giftspritze an und kündigte an, darüber 2008 beraten zu wollen.Daraufhin begann für die Anwälte ein Wettlauf mit der Uhr.

Um zumindest einen Aufschub für Richard zu erwirken, mussten die Anwälte zunächst ein Gesuch beim Obersten Strafgerichtshof von Texas einreichen. Als sie nach einer Computerpanne um 16.50 Uhr bei dem Gericht anriefen, damit dieses 20 Minuten länger als üblich geöffnet bliebe, wurde diese Bitte abgeschmettert: "Wir schließen um 17 Uhr," antwortete ihnen der Gerichtsschreiber.

Daraufhin wandten sie sich an den Obersten Gerichtshof, der an Abenden mit geplanten Hinrichtungen stets eine Bereitschaft hat. Nach einigen Stunden wurden sie auch hier zurückgewiesen mit der Begründung, es gebe keine Stellungnahme eines Richters vor Ort. Richard wurde noch am selben Abend mit einer Giftspritze hingerichtet.

"Den Tod eines Mannes voranzutreiben, auch eines schlechten Mannes, weil Büroangestellte es nicht über sich bringen, eine bürokratische Prozedur zu dehnen, ist ein niedriger Akt, der einem den Atem raubt, der von einer Freude am Tode zeugt, die einem das Blut in den Adern gefrieren lässt", kommentierte die "Dallas Morning News".

http://www.dallasnews.com/sharedcontent/dws/dn/opinion/editorials/stories/DN-death_04edi.ART.State.Edition1.421d70d.html

29. 09.07

Moratorium der Todesstrafe
101 Länder bilden Arbeitsgruppe

Die Initiative Italiens für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe findet zunehmend Unterstützung. Vertreter aus 101 Ländern einigten sich am Rande der UN-Vollversammlung in New York auf die Gründung einer Arbeitsgruppe, die einen entsprechenden Resolutionsentwurf erarbeiten soll. Um die Vollversammlung zu passieren, müsste die Entschließung dann von 97 der 192 UN-Mitgliedstaaten gebilligt werden.
 

 

25. 09.07

   Michael Richards     Texas

Ermordet!

 

Seine letzten Worte waren: " ich möchte dass meine Familie sich um sich kümmert.

Ich liebe Dich, Engel. Los gehts..." Er wurde um  8:23 Uhr für tot erklärt.

Offizielle erklärten, dass die Ankündigung des hohen Gerichtes vom Dienstag keine Auswirkung auf die Terminplanung von Exekutionen haben wird.

"Wir werden unsere Interpretation des Rechtes beibehalten" sagte Perry.

Ein blutrünstiger Gouverneur, der sogar in seiner Impertinenz Bedenken des Hohen Gerichtes  ignoriert

(siehe:  http://www.ncadp.org/news.cfm?articleID=145  )

- es macht sprachlos und wird weitere Leben kosten...

 

20.9.07.

Ein Bundesrichter an, dass aufgrund der Grausamkeit der lethalen Injektion  die geplante Hinrichtung ausgesetzt werden solle.

Weitere Informationen dazu findet Ihr hier:

http://www.ncadp.org/news.cfm?articleID=142&affID=

 

 

20.09.07

  Clifford Kimmel         Texas

 

Ermordet

 

 

Der 25. Mensch, den Texas in diesem Jahr ermordet hat...

Ob Herr Perry, der texanische blutrünstige Gouverneur mittlerweile wohl mal einer Hinrichtung beigewohnt hat? Bisher lehnte er ja alle Einladungen der  Angehörigen der von ihm ermordeten Menschen zu dem mittelalterlichen Spektakel ab...

 

Der Mord an diesem Menschen ist deutschen Medien keine Nachricht wert!

 

12.09.07

Daryl Holton             Tennessee   ein Freiwilliger

 

Ermordet

 

Dary Holton wurde als erster Mensch seit 1960 in Tennessee auf dem elektrischen Stuhl ermordet. Der psychisch schwerkranke Mann hatte dies selbst gewünscht, weil er sich diese Todesart im Vergleich zur Giftspritze als weniger schmerzhaft erhoffte.

Die Schilderung der Augenzeugen seiner Ermordung lassen diesen Schluss allerdings nicht zu-  man sah einen  gewaltsamen Ruck, der seinen ganzen Körper hochhob, seine Finger umklammerten die Armlehne - und dies auch noch beim notwendigen zweiten  Stromstoß.

Nur für starke Nerven- Bilder einer Exekution auf dem elektrischen Stuhl aus dem Jahr 1999...

Der Mord an diesem Menschen ist deutschen Medien keine Nachricht wert!

5.09.07    

Tony Roach             Texas

 

Ermordet

 

 

Die erbarmungslose amerikanische Todesmaschinerie läuft und läuft und läuft...

Heute wurde in Texas Tony Roach getötet.

In seinem letzten Statement sprach er mit gebrochener Stimme und Tränen in den Augen mehrere Minuten lang."Ich hab ihnen allen so viele Schmerzen bereitet, ich kann mir bestenfalls vorstellen wie sie sich fühlen. Ich bete dass der Herr Jesus Christus ihr Herz auf dieselbe Art und Weise berührt wie er meins berührt hat." "Ich hege keinen Groll gegen diejenigen, die diese sogenannte Gerechtigkeit vollziehen. Ich übergebe sie alle Gottes Fürsorge." Um 18.22 Uhr Ortszeit (01.22 Uhr unserer Zeit) wurde Tony Roach für tot erklärt.

Tony Roach ist der 403. Gefangene der seit dem 7. Dezember 1982  - dem Tag, an dem Texas Hinrichtungen wieder aufnahm - hingerichtet wurde und der 24. Gefangene in diesem Jahr. Er ist der 39. Gefangene, der in den gesamten USA in diesem Jahr hingerichtet wurde und der 1096. Gefangene seit dem 17. Januar 1977.

( http://www.chron.com/disp/story.mpl/metropolitan/5111279.html )

Der Mord an diesem Menschen ist deutschen Medien keine Nachricht wert!

30.6.07

Trauriger Rekord....

Am 26. Juni 2007 fanden in den USA 3 staatliche Morde an einem Tag statt.

Ermordet wurden:

John Hightower 63 Jahre,

Patrick Brian Knight 39 Jahre,

Jimmy Dale Bland 49 Jahre

 

Ich schäme mich für die praktizierte Barbarei unseres "großen Bruders" in Übersee und frage, wie lange noch darf ein "zivilisiertes" Land seine Bürger töten ohne dass ein Aufschrei der Entrüstung durch alle Nationen geht?

Wie kann es sein, dass  über Paris Hiltons Gefängnisaufenthalt regelmäßig Bericht erstattet wird, während

diese barbarischen Hinrichtungen indess in unseren Nachrichten  offenbar als nicht erwähnenswert behandelt  werden?

Was ist los mit unserer deutschen Medienlandschaft?